Verarbeitungshinweise
Zur Feststellung des Schadensumfanges und zum Auftragen des Flüssigpflasters muss jeder Reifen von der Felge abmontiert werden!
Bei HR-Reifen (bis 210 km/h zulässig) max. 6 mm Ø Laufflächenschäden – schwarze Schnur verwenden
Bei W-Reifen (bis 270 km/h zulässig) max. 3 mm Ø Laufflächenschaden – farbige Schnur verwenden
Bei der farbigen Schnur muss nur die farbige Schutzfolie entfernt werden
Hinweise
Schäden, die mittels Pannenhilfsmittel behoben wurden (z.B. Pannenspray) können nicht repariert werden!
Schnüre sind bei trockener, kühler und dunkler Lagerung bis zu 3 Jahren haltbar
Gummilösung und Flüssigpflaster sind im geschlossenen Zustand 1 bis 1,5 Jahre haltbar. Bei Art. 159669 Flüssigpflaster für Reifenreparatur ist ein eventuell auftretender brauner Bodensatz rezepturbedingt und beeinflusst die Anwendung keinesfalls negativ. Ein Aufrühren des Produktes ist ohne Qualitätsverlust möglich jedoch nicht nötig. Um einer Qualitätsbeeinträchtigung vorzubeugen muss das Flüssigpflaster vor direkter Sonneneinstrahlung und massiven Temperaturschwankungen geschüzt werden.
Reifen, die älter als 6 Jahre sind, dürfen nicht repariert werden!
Schäden, die durch Hilfsmittel (z. B. Spray) behoben wurden, können nicht repariert werden.
Bei Aufbewahrung an einem trockenen, kühlen und dunklen Ort sind Reifenpilze 3 Jahre haltbar.
Reifen, die älter als 6 Jahre sind, dürfen nicht repariert werden!