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PUSHING THE LIMITS

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Sicherheit durch Berner Produkte

Alle von Berner gelieferten Mixturen und Erzeugnisse werden in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften geliefert. Darüber hinaus hat es sich die Firma Berner zur Aufgabe gemacht, die Rezeptur mittels der technischen Möglichkeiten zu optimieren und die beschränkten bzw. besorgniserregenden Stoffe zu ersetzen. Soweit es möglich ist, erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Lieferanten Lösungen, diese durch nachhaltigere und möglichst unbedenkliche Alternativen Stoffe zu ersetzen.

REACH - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) verpflichtet alle Lieferanten von Erzeugnissen, ihre Kunden über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in den Erzeugnissen zu informieren, wenn einer dieser Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten ist. Liegen uns Informationen von Lieferanten vor, dass in unseren Produkten SVHC-Stoffe gemäß der ständig aktualisierten Kandidatenliste enthalten sind, werden wir unseren Informationspflichten nachkommen und Sie darüber informieren. Eine Auflistung von Erzeugnissen mit SVHC-Stoffen > 0,1 % finden Sie ebenfalls hier verlinkt. Ferner sichern wir zu, unser Sortiment regelmäßig zu überprüfen, sobald sich die Liste der SVHC-Stoffe ändert.

POP - Persistent Organic Pollutants
Verordnung (EU) 2019/1021 POP, regelt das Verbot und die Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen. Beispiele für POPs sind DDT und Lindan, sowie polychlorierte Dibenzodioxine und Furane (Dioxine und Furane) und polychlorierte Biphenyle (PCB). Die Liste der POPs, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, wird in regelmäßigen Abständen um neue POPs erweitert. Wir erklären hiermit, dass alle Berner Gruppe Produkte mit dieser Verordnung konform sind.

RoHS - Restriction of certain Hazardous Substances (Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe)
Die EU-Verordnung 2015/863/EU, bekannt als dritte Revision der RoHS-Richtlinie, verbietet die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten. Wir erklären hiermit, dass unsere Produkte mit der Verordnung 2015/863/EU (RoHS-III) konform sind.

Darüber hinaus befolgen wir selbstverständlich alle weiteren internationalen Stoffverbote und Beschränkungen.

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