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Allmänna Villkor

I. Vertragsabschluss

Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten für alle Lieferungen, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Unsere Außendienstmitarbeiter haben keine Abschlussvollmacht. Der Auftrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen Zustimmung. Diese gilt als erteilt, wenn die Hauptverwaltung die Bestellung schriftlich bestätigt oder ein Zugang von Lieferschein = Auftragsbestätigung erfolgt.

II. Preise

Die Preise verstehen sich netto ab Werk; sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nur, wenn diese gesondert ausgewiesen ist. Das Angebot im Online-Shop und die damit verbundenen Preise und deren Auszeichnung richten sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer. Nebenkosten wie Verpackung, Transport- und Versicherungskosten sind in den Preisen nicht enthalten. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

III. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind wie folgt zahlbar: a) innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder b) innerhalb von 20 Tagen netto, nach Rechnungsausstellung. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, alle dem Vertragspartner entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren und die diesem durch die Verfolgung seiner berechtigten Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis entstehen - insbesondere die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines konzessionierten Inkassobüros - zu ersetzen.

IV. Lieferung und Lieferzeit

Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber unverbindlich. Sie sind bedingt durch die Liefermöglichkeiten aller Lieferanten. Wird vom Besteller keine bestimmte Versandvorschrift angegeben, so geschieht der Versand nach dem von uns festgestellten billigsten Transportweg. Rücksendung von Waren kann nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Bei Warenrücksendung werden 5 % vom Wert der Ware als Bearbeitungsgebühr in Abzug gebracht. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Kommen wir mit der Leistung in Verzug, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine für die Lieferung angemessene Nachfrist setzt und wir diese Frist verstreichen lassen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit wir den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

V. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dazu hergegebenen Wechsel und Schecks vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der verkauften Ware zur Sicherung an uns ab. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware von dritter Seite gepfändet, so hat uns der Besteller sofort unter Beifügung einer Ablichtung des Pfändungsprotokolls zu benachrichtigen. Für den Fall des Zahlungsverzuges - nach vorheriger schriftlicher Mahnung des Käufers - ist die Firma Berner berechtigt, dem Käufer das Benützungsrecht an den gelieferten Waren, durch welche Beauftragte auch immer, zu entziehen und die gelieferten Waren ohne Intervention von Gerichten oder Verwaltungsbehörden eigenmächtig in Gewahrsam zu nehmen und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen auf welche Art auch immer zu verwerten. Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch die Firma Berner ist der Käufer verpflichtet, alle Kosten für die allfällig erforderliche Abholung und Rückführung, für entgangenen Gewinn, allenfalls erforderliche Reparaturkosten, Standkosten und Wertminderung der Gegenstände der Firma Berner zu ersetzen.

VI. Haftung für Mängel der Lieferung

Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt: a) Der Liefergegenstand ist unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, wenn er infolge eines nachweisbar vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in seiner Brauchbarkeit beeinträchtigt wird. Erfolgt eine Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so ist der Besteller zur Wandlung oder Minderung berechtigt. b) Für Mangelfolgeschäden haften wir jedoch nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. c) Voraussetzung der Haftung ist, dass der Besteller den Mangel innerhalb von 6 Tagen schriftlich rügt. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, in dem der Besteller den Mangel erkannt hat oder bei sorgfältiger sofortiger Prüfung erkennen hätte können. Der Rückgriff aus Gewährleistung gemäß § 933b Abs. 2 ABGB wird gegenüber Unternehmen als Kunden ausdrücklich ausgeschlossen.

Wasserstoffversprödung

Bei galvanisch beschichteten, hochfesten bzw. einsatzgehärteten Artikeln ab einer Zugfestigkeit von 1000 N/mm² und Kern- oder Oberfl ächenhärten ab 320 HV kann ein Sprödbruch eintreten. Dies kann durch Tempern zwar vermindert, aber nicht ausgeschlossen werden (Siehe DIN EN ISO 4042, DIN EN ISO 15330). Eine Haftung für die Folgen eines Wasserstoffversprödungsbedingten Mangels ist ausgeschlossen. Wünscht der Kunde eine Verminderung der Versprödungsgefahr kann dies nur auf ausdrücklichen Wunsch und das Risiko des Bestellers erfolgen.

VII. Übertragbarkeit der Rechte

Der Besteller darf seine Rechte aus diesem Vertrag an Dritte nur mit unserer schriftlichen Zustimmung übertragen.

VIII. Datenschutz

Die Daten des Kunden werden im Rahmen des Vertragsverhältnisses automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet und ggf. an Dritte, die mit uns in Geschäftsbeziehung stehen, übermittelt. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis. Dieses kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wir behandeln die Daten entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

IX. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtstand für Lieferungen und Zahlungen ist A-5280 Braunau am Inn. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen wirksam.

Legende zur Rechnung:

PE = Preiseinheit, 1 = Stück, 2 = Hundert, 3 = Tausend

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