Alert message

Geometric left background black

Arbeitsschutz:
Absturz-
sicherung

Geometric left black
Geometric right Geometric right black

Arbeitsschutz:
Absturz-
sicherung

Bei Arbeiten in der Höhe ist man dauerhaft einer Gefahr ausgetzt. Daher sollte stets im Voraus eine umfassende Risikobewertung durchgeführt werden.
Besteht eine Absturzgefahr? Gibt es scharfe Kanten? Ist ein freier Sturzraum vorhanden? Diese und viele weitere Faktoren müssen berücksichtigt werden, um einen kontinuierlichen Schutz für die Mitarbeiter zu gewährleisten.

Rechtliche Hinweise

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber bei Arbeiten in der Höhe, bei denen eine Absturzgefahr besteht, geeignete Maßnahmen zur Absturzsicherung
trifft. Wenn die Absturzgefahr nicht durch kollektive Schutzausrüstung ausgeschlossen werden kann, muss die persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingesetzt werden.
Dazu gehören Auffanggurte, Verbindungsmittel und diverses weiteres Zubehör zur Absturzsicherung. Grundsätzlich dürfen nur Produkte verwendet werden, die von
einer zertifizierten Person geprüft und zugelassen wurden.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Vor jeder Verwendung ist der Benutzer verpflichtet, seine PSA durch eine Sichtkontrolle auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
  • Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter regelmäßig in der sicheren Anwendung der PSA gegen Absturz geschult werden.
  • Die Unterweisung muss vor der ersten Verwendung erfolgen und anschließend bei Bedarf – mindestens jedoch einmal jährlich.
Wichtige Hinweise zur PSA

  • Beschädigte Ausrüstung muss sofort aus dem Verkehr gezogen werden – beispielsweise nach Kontakt mit Chemikalien, bei Rissen oder Schäden an Bändern oder Seilen sowie bei Verformungen durch Hitze.
  • Reparaturen sind nicht zulässig!

.
Einträge pro Seite
Ansicht:
Anwendungsempfehlungen

Zur Arbeitsschutz-Übersicht

Alle Produkte zum Arbeitsschutz

.
Produkte vergleichen ()