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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsabschluss
  1. Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten für alle Lieferungen, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wird.
  2. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
  3. Unsere Außendienstmitarbeiter haben keine Abschlussvollmacht. Der Auftrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen Zustimmung. Diese gilt als erteilt, wenn die Hauptverwaltung die Bestellung schriftlich bestätigt oder ein Zugang von Lieferschein = Auftragsbestätigung erfolgt.
  4. Wir beliefern ausschließlich Unternehmer (§§ 1ff UGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher (§ 1 KSchG) beliefern wir grundsätzlich nicht.
  5. Unsere Produkte sind ausschließlich für den professionellen Einsatz bestimmt und entsprechen grundsätzlich nicht den Anforderungen, die gegenüber Verbrauchern zu beachten sind. Daher erfolgt die Abgabe und der Kauf der Produkte nur zum Zweck des eigenen Verbrauchs durch den Unternehmer. Ein Weiterveräußerungsvertrag ist mit diesem Kauf nicht gewollt.

II. Preise
  1. Die Preise verstehen sich netto ab Werk; sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nur, wenn diese gesondert ausgewiesen ist.
  2. Das Angebot im Online-Shop und die damit verbundenen Preise und deren Auszeichnung richten sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer.
  3. Nebenkosten wie Verpackung, Transport- und Versicherungskosten sind in den Preisen nicht enthalten.
  4. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

III. Zahlungsbedingungen
  1. Unsere Rechnungen sind wie folgt zahlbar:
    a) innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder
    b) innerhalb von 20 Tagen netto, nach Rechnungsausstellung
  2. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller.
  3. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpfl ichtet sich der Kunde alle dem Vertragspartner entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren und die diesem durch die Verfolgung seiner berechtigten Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis entstehen, insbesondere die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines konzessionierten Inkassobüros zu ersetzen.

IV. Lieferung und Lieferzeit
  1. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über.
  2. Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber unverbindlich. Sie sind bedingt durch die Liefermöglichkeiten aller Lieferanten.
  3. Wird vom Besteller keine bestimmte Versandvorschrift angegeben, so geschieht der Versand nach dem von uns festgestellten billigsten Transportweg.
  4. Rücksendung von Waren kann nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Bei Warenrücksendung werden 5 % vom Wert der Ware als Bearbeitungsgebühr in Abzug gebracht.
  5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
  6. Kommen wir mit der Leistung in Verzug, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine für die Lieferung angemessene Nachfrist setzt und wir diese Frist fruchtlos verstreichen lassen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit wir den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

V. Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dazu hergegebenen Wechsel und Schecks vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse.
  2. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der verkauften Ware zur Sicherung an uns ab.
  3. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware von dritter Seite gepfändet, so hat uns der Besteller sofort unter Beifügung einer Ablichtung des Pfändungsprotokolls zu benachrichtigen.
  4. Für den Fall des Zahlungsverzuges - nach vorheriger schriftlicher Mahnung - sind wir berechtigt, dem Käufer das Benützungsrecht an den gelieferten Waren, durch welche Beauftragte auch immer, zu entziehen und die gelieferten Waren ohne Intervention von Gerichten oder Verwaltungsbehörden eigenmächtig in Gewahrsam zu nehmen und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen auf welche Art auch immer zu verwerten.
  5. Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer verpfl ichtet, alle Kosten für die allfällig erforderliche Abholung und Rückführung, für entgangenen Gewinn, allenfalls erforderliche Reparaturkosten, Standkosten und Wertminderung der Gegenstände zu ersetzen.

VI. Haftung und Gewährleistung für Mängel der Lieferung
  1. Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt:
    a) Der Liefergegenstand ist unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, wenn er infolge eines nachweisbar vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in seiner Brauchbarkeit beeinträchtigt wird. Erfolgt eine Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so ist der Besteller zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
    b) Für Schäden und Mangelfolgeschäden haften wir nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    c) Voraussetzung der Haftung ist, dass der Besteller den Mangel innerhalb von 6 Tagen schriftlich rügt. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, in dem der Besteller den Mangel erkannt hat oder bei sorgfältiger sofortiger Prüfung erkennen hätte können.
  2. Ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche, für Mängel die
    a) durch gebrauchsbedingtem oder sonstigem Verschleiß
    b) die nach dem Gefahrenübergang in Folge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung oder Aufstellung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien, der Nichtbeachtung von Behandlungsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung sowie schlechter Wartung und Pfl ege entstehen oder
    c) auf Grund höherer Gewalt, besonders äußerer Einfl üsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind oder auf Grund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.
  3. Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich verpfl ichtet, eine mangelfreie Montageanleitung zu liefern und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  4. Der Rückgriff aus Gewährleistung gemäß § 933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Wasserstoffversprödung: Bei galvanisch beschichteten, hochfesten bzw. einsatzgehärteten Artikeln ab einer Zugfestigkeit von 1000 N/mm² und Kern- oder Oberfl ächenhärten ab 320 HV kann ein Sprödbruch eintreten. Dies kann durch Tempern zwar vermindert, aber nicht ausgeschlossen werden (Siehe DIN EN ISO 4042, DIN EN ISO 15330). Eine Haftung für die Folgen eines wasserstoffversprödungsbedingten Mangels ist ausgeschlossen. Wünscht der Kunde eine Verminderung der Versprödungsgefahr kann dies nur auf ausdrücklichen Wunsch und das Risiko des Bestellers erfolgen.
  6. Werden über die Gewährleitung hinausgehende Garantien vereinbart, so erlischt das Garantieversprechen jedenfalls, wenn der Kunde die Verantwortung für die Mängel trägt. Insbesondere sind Garantieversprechen für Mängel ausgeschlossen, die
    a) durch gebrauchsbedingten oder sonstigem Verschleiß
    b) in Folge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung oder Aufstellung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien, der Nichtbeachtung von Behandlungsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung sowie schlechter Wartung und Pflege entstehen oderc) auf Grund höherer Gewalt, besonders äußerer Einfl üsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind oder auf Grund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.

VII. Übertragbarkeit der RechteDer Besteller darf seine Rechte aus diesem Vertrag an Dritte nur mit unserer schriftlichen Zustimmung übertragen.
VIII. Datenschutz / Informationspflicht nach DSGVO

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13, 14 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) finden sich unter dem Navigationspunkt „Datenschutz“ auf unserer Webseite www.berner.co.at.
IX. Schlussbestimmungen
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist A-5280 Braunau am Inn.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen wirksam.

Legende zur Rechnung:PE = Preiseinheit 1 = Stück 2 = Hundert 3 = TausendStand 07.04.2021
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