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Impressum

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Impressum

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Berner Ges.m.b.H.
Industriezeile 36
A-5280 Braunau am Inn

Telefon: +43 7722 800
Internet: www.berner.co.at
E-Mail: berner@berner.co.at

UID: ATU21528504
Firmenbuchnummer: 111259t
Firmenbuchgericht: Landesgericht Ried im Innkreis
Geschäftsführer: Mag. Wolfgang Sageder, MBA
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Braunau/Inn
Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich.
Etwaige spezielle berufsrechtliche Vorschriften finden Sie im
Rechtsinformationssystem des Bundes, www.ris.bka.gv.at

Unternehmensgegenstand:
a) die Herstellung von Erzeugnissen der Befestigungstechnik, insbesondere von Dübeln, Bohrern, Schrauben und Klemmen
    sowie der Handel mit diesen Erzeugnissen;
b) die Herstellung von Produkten des Handwerker- und Industriebedarfes, insbesondere von Werkzeugen und Gegenständen
    der Lagereinrichtung sowie der Handel mit diesen Erzeugnissen;
c) die Herstellung von chemischen Produkten sowie der Handel mit diesen Erzeugnissen;
d) die Herstellung von Kunststoffgegenständen aller Art im Spritzgussverfahren;
e) die Ausübung des Handelsgewerbes gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 der Gewerbeordnung 1973.

Rechtliche Hinweise

Alle Rechte an den veröffentlichten Bildern, Texten, Grafiken und Animationen auf dieser Internetseite sind ausschließlich der BERNER GmbH vorbehalten und unterliegen dem Schutz des Urheberrechts oder anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums.

Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung, Übermittlung, Sendung oder Weitergabe sämtlicher Inhalte an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

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Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung – UStBBKV
Haftungsausschluss

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Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung

Zur Betrugsbekämpfung bei der Umsatzsteuer wurde ab 1.1.2014 der Anwendungsbereich des Übergangs der Steuerschuld (Reverse-Charge-System) ausgedehnt. Die Verordnung finden Sie hier: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_II_369/BGBLA_2013_II_369.html

Ab dem 1.1.2014 fallen zusätzlich (eine vergleichbare Regelung besteht bereits seit 1.1.2012 für die Lieferung von Mobilfunkgeräten bzw. Treibhausgasemissionszertifikaten) folgende Warengruppen unter den Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens:


• Lieferung von Videospielkonsolen, Laptops, Tablet-Computer, wenn das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt mindestens 5.000 Euro (netto) beträgt
• Lieferung von Gas und Elektrizität an Unternehmer zur Weiterlieferung
• Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten
• Lieferung von Metallen, roh und als Halberzeugnisse gemäß Kapitel 71 und aus Abschnitt XV der Kombinierten Nomenklatur
• Steuerpflichtige Lieferungen von Anlagegold


Bei Lieferungen ab 1.1.2014 der oben erwähnten Gegenstände an Unternehmer ist daher keine Umsatzsteuer mehr auszuweisen, dennoch haftet der Lieferant für die Abfuhr der Umsatzsteuer. Der Empfänger der Lieferung muss die Umsatzsteuer selbst berechnen und an das Finanzamt abführen. Er kann sich den Betrag - soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist - wieder als Vorsteuer abziehen. Eine irrtümlich ausgewiesene Umsatzsteuer führt zu einem unrichtigen Steuerausweis gemäß § 11 Abs 12 UStG und wird dann kraft Rechnungslegung geschuldet.
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