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Product Compliance

Sicherheit durch BERNER-Produkte

Compliance für alle

Alle von BERNER gelieferten Mischungen und Produkte werden nach den geltenden Vorschriften ausgeliefert. Darüber hinaus hat es sich BERNER zur Aufgabe gemacht, die Rezeptur im Rahmen der technischen Möglichkeiten zu optimieren und die eingeschränkten oder bedenklichen Stoffe zu ersetzen.

Soweit es möglich ist, erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Lieferanten Lösungen, um diese durch nachhaltigere und möglichst unbedenkliche Alternativstoffe zu ersetzen.
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Vorteile

REACh

REACh - Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) verpflichtet alle Lieferanten von Erzeugnissen, ihre Kunden über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in den Erzeugnissen zu informieren, wenn einer dieser Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten ist. Wenn uns Informationen von Lieferanten vorliegen, dass unsere Erzeugnisse SVHC-Stoffe gemäß der ständig aktualisierten Kandidatenliste enthalten, werden wir unseren Informationspflichten nachkommen und Sie informieren. Eine Liste von Produkten mit SVHC-Stoffen > 0,1 % findest Du auch hier verlinkt. Darüber hinaus sichern wir zu, unser Sortiment regelmäßig zu überprüfen, sobald sich die Liste der SVHC-Stoffe ändert.
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POP

POP - Persistente organische Schadstoffe. Die Verordnung (EU) 2019/1021 POPs regelt das Verbot und die Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen. Beispiele für POPs sind DDT und Lindan sowie polychlorierte Dibenzodioxine und Furane (Dioxine und Furane) und polychlorierte Biphenyle (PCBs). In regelmäßigen Abständen werden neue POPs in die Liste der POPs aufgenommen, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen. Wir erklären hiermit, dass alle Produkte der BERNER Gruppe mit dieser Verordnung konform sind.

RoHS

RoHS - Restriction of certain Hazardous Substances (Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe). Die EU-Verordnung 2015/863/EU, bekannt als dritte Revision der RoHS-Richtlinie, verbietet die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten. Wir erklären hiermit, dass unsere Produkte mit der Verordnung 2015/863/EU (RoHS-III) und der ursprünglichen Verordnung 2011/65/EU konform sind.

Hinweise zur Entsorgung

Die meisten Geräte und Materialien dürfen nach ihrem Lebenszyklus nicht einfach im Hausmüll landen. Eine fachgerechte Entsorgung ist daher enorm wichtig, insbesondere bei umweltschädlichen Inhaltsstoffen. Durch Recyclingprozesse werden zudem wertvolle Ressourcen zurückgewonnen und können wieder verwendet werden.

Leuchtmittel

Wie andere Elektrogeräte dürfen auch die meisten Leuchtmittel nicht über den normalen Restmüll entsorgt werden, da sie Quecksilber enthalten können. Bitte nutze kommunale Rücknahmestellen sowie die Angebote des Einzelhandels. Für die Entsorgung von alten Leuchtmitteln kannst Du dich auch an BERNER wenden.

Ordnungsgemäße Entsorgung ist Pflicht für:

  • Leuchtstofflampen / Kompakt-Leuchtstofflampen

  • Entladungslampen

  • LEDs


Was jedoch im Restmüll entsorgt werden darf:

  • Glühlampen

  • Halogenlampen

  • da sie Metall und Glas enthalten.

Elektrogeräte

Geräte mit diesem Symbol müssen separat gesammelt werden und dürfen nicht im normalen Restmüll entsorgt werden. Deshalb kannst du alte Elektrogeräte kostenlos an BERNER zurückgeben. Als Endverbraucher bist du für die Löschung der persönlichen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. Besteht durch die Verunreinigung des Altgerätes eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Personen, kann die Rückgabe verweigert werden. Geräte mit einer Kantenlänge < 25 cm werden immer nur in haushaltsüblichen Mengen zurückgenommen, auch ohne den damit verbundenen Kauf eines Neugerätes (sog. 0:1-Rücknahme). Geräte > 25 cm Kantenlänge nehmen wir zurück, sofern du ein vergleichbares Neugerät bei uns kaufst (sog. 1:1-Rücknahme). Geräte, die wir nicht in unserem Sortiment führen, können wir nicht zurücknehmen.

Batterien und Akkumulatoren

Wir nehmen auch Batterien und Akkus zurück, die wir in unserem Sortiment führen. Bitte beachte jedoch, dass eine erhöhte Brand- und Explosionsgefahr besteht. Klebe die Pole von lithiumhaltigen Batterien vor der Rückgabe ab, um gefährliche Situationen durch Kurzschlüsse zu vermeiden. Das Risiko für den sicheren Transport trägt der Absender.

Verpackung

BERNER nimmt auch Verpackungen, Transportverpackungen, sowie Verpackungen von schadstoffhaltigen Füllgütern von unseren Kunden zurück.

PU-Schaumdosen

Diese sogenannten Polyurethan-Schaumdosen dürfen nicht in den normalen Restabfall, den Gelben Sack, Weißblech- oder Baumischcontainer entsorgt werden.

Du kannst die Dosen kostenfrei an deiner nächsten "Produkte durch Recycling"-Rückgabestelle abgeben. Du findest die nächstgelegene Rückgabestelle hier. Ab 6 Kartons kannst du direkt bei PDR die Rückholung bei dir vor Ort beantragen.

Nutze dazu bitte immer den ursprünglichen Lieferkarton, der auch zum Rücktransport die notwendigen Kennzeichnungen enthält. Beachte die Hinweise auf der PDR-Homepage.