Alert message
Kennzeichnung von Abfalltransporten, bei denen Fahrzeuge Sondermüll und Sonderabfälle auf öffentlichen Straßen befördern, nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG)
§ 49 (6) für Inlandstransporte
§ 10 für grenzüberschreitende Transporte
Eigenschaften | Wert |
Ausführung Warnmarkierung | Vollmarkierung |
Breite | 300 mm |
Länge | 400 mm |