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Persönliche Schutz-
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Wieso Arbeitsschutz?

Sicherheit am Arbeitsplatz ist kein Luxus – sie ist Pflicht. Im Kfz-Handwerk arbeiten Fachkräfte täglich mit Maschinen, Werkzeugen und Gefahrstoffen. Die richtige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) schützt nicht nur vor Verletzungen, sondern zeigt auch Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden.

Arbeitsschutz ist gesetzlich geregelt:
Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) und PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) sind Arbeitgeber verpflichtet, erforderliche PSA kostenlos bereitzustellen und ihre Mitarbeitenden im Umgang damit zu unterweisen.

Finde die passende PSA für dich

Deine Mitarbeiter sind wertvoll, sie sollen sicher arbeiten können und gesund bleiben. Zeige deinen Mitarbeitern deine Wertschätzung und erfülle deine Pflicht als Arbeitgeber, indem du die notwendige und richtige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) am Arbeitsplatz zur Verfügung stellst. Mit hochwertiger Ausstattung von BERNER kannst du gleichzeitig das Sicherheitsbewusstsein und die Tragakzeptanz fördern.
Zum PSA-Berater
          
Tätigkeit Beispiele Kopfschutz Atemschutz Gehörschutz Augenschutz Handschutz Fußschutz PSAgA Warnschutz Regenschutz Einwegbekleidung
Bohren, sägen, schleifen, trennen Karosseriearbeiten (Metall, Kunststoff)
Arbeiten mit chemischen Stoffen Reinigung, Kleben, Ölwechsel
Mechanische Arbeiten Reifenwechsel, Motorreparatur, Bremsenmontage
Hochvolt-Arbeiten Wartung von Elektro-Fahrzeugen
Schweißen Schweißarbeiten an Karosserie oder Auspuff
Maschinenführung Arbeiten mit Bohrmaschinen, Winkelschleifern, etc.
Arbeiten in Gruben, auf Hebebühnen und in größerer Höhe Unterbodeninspektion, Wartung von Baumaschinen
Entsorgungsarbeiten Müllbeseitigung (z.B. Entsorgungsunternehmen)
Arbeiten in der Landwirtschaft und im Freien Tätigkeiten mit Staubbelastung (Heu), Umgang mit Tierseuchen oder Schimmel, Erntearbeiten, Bergungen von Unfallstellen (z.B. THW)

Pflichtprogramm: Erste Hilfe und Hautschutz für jeden Arbeitsplatz

Egal welche Tätigkeit du ausübst, eine Erste-Hilfe-Ausstattung musst du prinzipiell immer griffbereit für den Notfall zur Hand haben. Erste-Hilfe-Koffer sind in jedem Betrieb, Werkstatt und auf der Baustelle vorgeschrieben.
Denke auch immer an deinen Hautschutz, egal was du machst. Vor allem deine Hände werden bei der täglichen Arbeit starke strapaziert und deine Haut dankt dir eine regalmäßige und gründliche Reinigung und Pflege.

Entdecke unser PSA Sortiment

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PSA -Box EXPERT

1x Sicherheitsbox
2x Faltmaske FFP2
1x Arbeitshandschuh FLEXUS
1x Vollsichtschutzbrille PROFI1
1x Gehörschutz POCKET 26dB
Zum Set

Gefährdungsbeurteilung

Wann muss eine Gefährdungsanalyse erstellt werden?​ (Gem. § 3 - 6, 12, 15 ArbSchG)
  • Erstbeurteilung an bestehenden ​Arbeitsplätzen​​
  • ​Änderung von betrieblichen ​Bedingungen, ​z.B. neue Verfahren, neue Maschinen ​​​​
  • ​In regelmäßigen Abständen aktualisieren und dokumentieren​​​
  • Aus besonderen Anlässen (z.B. ​Unfälle, Beinahe-Unfälle)

6 Schritte zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für PSA
1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen:
​ „Welche Tätigkeiten finden wo statt?“, z.B. Dach, Hubarbeitsbühne, Gerüst, Baustelle..​
2. Mögliche Gefahrenquellen ermitteln, z.B. Absturz, Witterung, Einsatz von Bauchemie, Schweißen, …​
3. Risiken bewerten: wie wahrscheinlich ist ein Unfall? Wie schwer wären die Folgen? Gibt es / sind kollektive Schutzmaßnahmen im Einsatz?​
4.Schutzmaßnahmen festlegen
a. Technische Maßnahmen, z.B. Netze, Gitter​
b. Persönliche Maßnahmen, z.B. Atem-, Augen-, Gehörschutz​
5. Auswahl und Bereitstellung der geeigneten PSA
6. Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
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