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Gefahrstoffdokumente

Die seit 2006 geltende Europäische Chemikalienverordnung REACH regelt die Registrierung, Evaluierung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Artikel 31 der REACH-Verordnung schreibt z.B. vor, dass aktuelle Sicherheitsdatenblätter für alle im Betrieb eingesetzten chemischen Produkte zugänglich sein müssen. Neben der Verwaltung und Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter nimmt vor allem auch die Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses sehr viel Zeit in Anspruch. Bei 30-50 verschiedenen chemischen Produkten, die durchschnittlich in einer KFZ-Werkstatt zum Einsatz kommen, ist dies ein nicht zu unterschätzender Aufwand.

Chemikalienverbotsverordnung

Die Chemikalienverbotsverordnung gilt für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten. Die Grundlage hierfür ist das Chemikaliengesetz. Sie regelt das Inverkehrbringen dieser Stoffe zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen. Wir als BERNER tragen Sorge dafür, dieses Gesetz auch in der Praxis umzusetzen. Die Abgabe der betroffenen Produkte darf daher künftig nur noch nach vorhandener Verwendungsbestätigung erfolgen. Eine Liste der betroffenen Produkte, sowie eine Vorlage der Verwendungsbestätigung findest du hier:
Betroffene Artikel Chemikalienverbotsverordnung

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung bei der Tätigkeit mit Gefahrstoffen ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt anhand von vier Schutzstufen. Bei allen BERNER Produkten sind die stoffbezogenen Schutzstufen bereits in der Gefahrstoffdatenbank hinterlegt. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen sind aus der Betriebsanweisung ersichtlich. Erfahre mehr zum Thema im Bereich Chemical Safety Management:
Chemical Safety Management

Daten & Dokumente

Fordere hier alle Sicherheitsdatenblätter, Auswertungen und technischen Datenblätter der letzten 24 Monate an. Bitte beachte, dass deine offenen Bestellungen nicht in der Auswertung berücksichtigt werden.

CLP-Verordnung

Als Lieferant chemischer Stoffe ist BERNER seit Juni 2015 dazu verpflichtet, entsprechende Produkte gemäß den Bestimmungen der neuen Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung oder auch kurz „CLP“) zu kennzeichnen und zu verpacken, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden. Inzwischen werden alle chemischen Produkte und Gemische CLP-konform gekennzeichnet und entsprechende Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt.
Dokumente anfordern

Gefahrstoffdatenbank

KFZ-Werkstätten stehen in der Pflicht, chemische Artikel, die vor Ort verwendet werden, in korrekter Weise anzuwenden, zu lagern und zu verwalten. Profitiere von unserer Gefahrstoffdatenbank und erleichtere dir das Gefahrstoffmanagement vor Ort – für dich selbst und für jeden deiner Mitarbeiter!
Registrierung

REACH / POP / RoHS

Alle von BERNER gelieferten Mixturen und Erzeugnisse werden in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften geliefert. Darüber hinaus hat es sich BERNER zur Aufgabe gemacht, die Rezeptur mittels der technischen Möglichkeiten zu optimieren und die beschränkten bzw. verbotenen Stoffe zu ersetzen. Soweit es möglich ist, erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Lieferanten Lösungen, diese durch nachhaltigere und möglichst unbedenkliche alternative Stoffe zu ersetzen.
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