Hinweise
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2000/53/EG dürfen Materialien und Bauteile in Fahrzeugen, die ab dem 1. Juli 2003 auf dem Markt eingeführt werden, kein Blei, Quecksilber, Kadmium oder Chrom VI enthalten.Der Begriff „Fahrzeug“ bezieht sich auf Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der Kategorien M1 und N1 gemäß Anhang II Abschnitt A der EU-Richtlinie 2007/46/EG:Klasse M1:
Motorfahrzeuge für den Personentransport, die über nicht mehr als acht Sitze zusätzlich zum Fahrersitz verfügen.Klasse N1:
Fahrzeuge für den Transport von Waren mit einer maximal zulässigen Masse von bis zu 3,5 Tonnen.
Zur Montage nur BERNER Wuchtgewichtzange mit Kunststoffkappe verwenden.
Zur Wiedererkennung sind die Gewichte mit „Pb“ (Blei) gekennzeichnet.