
Alert message
Nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes darf ein Arbeitgeber Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erst dann von seinen Mitarbeitern aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Allein aus dieser Pflicht heraus sollte der Schutz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz Ziel jedes Arbeitgebers sein. Langfristig ergibt sich aus dem verantwortungsvollen Umgang mit der Gesundheit der Mitarbeiter eine Vielzahl positiver Auswirkungen, wie beispielsweise die Reduzierung der Ausfallzeiten. Das motiviert nicht nur alle Beteiligten, sondern hat auch direkten Einfluss auf die Produktivität Ihres Betriebs.
Neben unserem umfassenden Arbeitsschutz-Sortiment bieten wir Ihnen in unserer Broschüre weitere Informationen zu diesem Thema.
Die Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter im Bereich Arbeitssicherheit ist Ihnen wichtig? Dann nutzen Sie jetzt unsere Unterweisungsdokumentation für Gefahrstoffe.
Oder schauen Sie sich jetzt unsere Broschüre an und informieren Sie sich über unsere Produkte im Bereich Arbeitsschutz.
Dokumente zum Thema Arbeitssicherheit