Hinweise
Spannschlösser sind in der Bauregelliste A aufgeführte Produkte, für die ein Übereinstimmungsnachweis (Ü-Zeichen) vorliegen muss. Finden diese Teile im Stahlbau Anwendung, dürfen nur solche mit Ü-Zeichen verwendet werden. Die Lagerware verfügt nicht über das Ü-Zeichen. Spannschlösser mit Übereinstimmungsnachweis müssen separat angefragt werden.