Rechtliche Hinweise
Es ist gesetzlich geregelt, dass bei Arbeiten in der Höhe bei denen eine Absturzgefahr besteht, der Arbeitgeber Vorkehrungen im Bereich der Absturzsicherung treffen muss. Wenn die Absturzgefahr nicht durch kollektive Schutzausrüstung ausgeschlossen werden kann, wird die persönliche Schutzausrüstung (PSA) in Form eines Auffanggurtes, von Verbindungsmitteln und von diversem Zubehör eingesetzt. Grundsätzlich dürfen nur Produkte verwendet werden, die von einer zertifizierten Person geprüft und zugelassen wurden. Beschädigte Gegenstände müssen sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Zum Beispiel bei Kontakt mit Chemikalien, bei Rissen und Beschädigungen an Bändern oder Seilen, Verformungen durch Hitze usw.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die persönliche Schutzausrüstung muss regelmässig von einer zertifizierten Person auf einwandfreien Zustand überprüft werden. Diese Überprüfung muss mindestens alle 12 Monate oder gemäss den Nutzungs- oder Betriebsbedingungen überprüft werden. Der Benutzer ist verpflichtet, seine persönliche Schutzausrüstung vor jeder Verwendung durch Sichtkontrolle auf ihren ordnungsgemässen Zustand zu überprüfen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Benutzer mit Übungen über den sicherheitstechnischen Einsatz der PSA gegen Absturz zu unterweisen. Die Unterweisung muss vor der ersten Verwendung erfolgen und danach bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr.
Schulungen
Wir bieten unseren Kunden keine reine Produktschulung, sondern bieten einen Kurs im Bereich Arbeiten in der Höhe an. Der Inhalt der Kurse kann sogar auf verschiedene Branchenbereiche abgestimmt werden. Die Kurse sind zudem SUVA anerkannt und werden unterstützt von Organisationen wie temptraining, Parifonds Bau und verschiedenen paritätischen Kommissionen. Des Weiteren zählen die Kurse als Fortbildungseinheit (FBE) der SGAS und gelten als Fortbildungstag zur SAQ-Rezertifizierung für Sicherheitsfachleute und Ingenieure. Die Kurse finden im Raum Basel statt und werden von einem BERNER-Schulungspartner durchgeführt.
Standards
EN 361: Auffanggurte sind Vorrichtungen zum Ergreifen des Körpers, die dazu bestimmt sind, das Abstürzen zu stoppen und den Benutzer bis zum Rettungseingriff zu halten. Die Auffangösen besitzen eine statische Festigkeit von > 15 kN.
EN 358: Ein Haltegurt zur Arbeitsplatzpositionierung ist eine Vorrichtung, die es einem Benutzer ermöglicht, mit freien Händen in einer Position gehalten zu werden. Die Auffangösen besitzen eine statische Festigkeit von > 15 kN.
Lebensdauer der Ausrüstung
Die Lebensdauer hängt von den jeweiligen Einsatzbedingungen ab. Die Hinweise in der Gebrauchsanweisung sind unbedingt zu beachten. Für jeden Produkttyp ist eine maximale Lebensdauer definiert:
- Maximale Lebensdauer der Gurte: 10 Jahre
- Maximale Lebensdauer der Verbindungselemente (Seile/Bänder): 10 Jahre
Spätestens danach sind diese Produkte aus dem Verkehr zu ziehen.